Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen

Vielen Dank, für die Anmietung eines Fahrzeugs von mosoby GmbH (nachfolgend mosoby oder Vermieter genannt)

Firmensitz: mosoby GmbH, Fabrikstraße 24, 73650 Winterbach
Tel.: +49(0)7181- 4769513
Geschäftsführer: Yücel Özkara
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 783705
E-Mail: info@mosoby.com

1. Vertragsinhalt

Vertragsgegenstand ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Mietfahrzeugs mit standardmäßigem oder individuellem Innenausbau.
Für das Vertragsverhältnis maßgebende Dokumente sind unter anderem der:

  • Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen inklusive Zustandsbericht.
  • Die Buchungsbestätigung per E-Mail
  • Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen

Das Mietfahrzeug darf ausschließlich für private Zwecke, wie z.B. Urlaubsreisen, Teilnahme an Sportevents o. ä. vermietet werden.

Jegliche gewerbliche Nutzung, unübliches Fahrverhalten, oder Nutzung für Hausumzüge ist untersagt. Eine Nichteinhaltung berechtigt mosoby zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund und gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen.

2. Wer darf das Mietfahrzeug anmieten?

Jede juristische und jede natürliche Person, die rechtsfähig und geschäftsfähig ist, um einen Vertrag mit mosoby abzuschließen, und die bereit ist, die Verpflichtung für das Mietfahrzeug zu übernehmen. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

3. Wer darf das Mietfahrzeug führen?

Jede natürliche Person, die

  • mit vollständigen Daten im Mietvertrag eingetragen ist und gegebenenfalls eingetragene Zusatzfahrer. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.
  • zum Zeitpunkt der Miete mindestens 18 Jahre alt ist und mindestens ein Jahr ununterbrochene Fahrerfahrung mit einem ähnlichen Fahrzeug hat.

Der Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument muss bei der Fahrzeugübergabe im Original vorgezeigt werden. Kopien werden nicht akzeptiert.

Eine Nichteinhaltung dieser Regelung berechtigt mosoby zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund und gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen.

4. Wo darf das Mietfahrzeug gefahren werden?

Der Mieter und der Fahrer dürfen das Mietfahrzeug innerhalb der Europäischen Union sowie Großbritannien, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Albanien, Mazedonien, Bosnien Herzegowina, Serbien (ohne Kosovo) und Montenegro fahren.

Ausgeschlossen sind insbesondere Reisen nach Israel, Iran, Tunesien und alle anderen nicht EU-Länder.

Beachte bitte: Im asiatischen Teil der Türkei besteht kein Versicherungsschutz.

Auf Anfrage kann das Vertragsgebiet auch individualvertraglich erweitert werden. Die Vereinbarung ist vorher schriftlich zu treffen.

5. Preise

Es gelten die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf https://www.mosoby.comveröffentlichten Preise inklusive geschuldetem Umsatzsteuersatz.

Der Gesamtmietpreis setzt sich zusammen aus dem Tagesmietpreis und gegebenenfalls zugebuchtem Equipment und der Servicepauschale zusammen.

Im Tagesmietpreis ist die Fahrzeugüberlassung für den Mietzeitraum, Kosten für die Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz enthalten.

Gefahrene Kilometer sind ebenfalls im Tagesmietpreis inkludiert. Sollte kein übliches Fahrverhalten erkennbar sein, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet.

Beträgt die Mietdauer 35 Nächte und mehr, werden die Freikilometer pro Tag auf 100km pro Tag begrenzt. Auf Wunsch kannst du im Voraus für 199 Euro weitere 1000km dazu buchen.

Zum Tagesmietpreis wird eine Anmietungspauschale über 99 Euro berechnet.

Anmietungspauschale für Mietfahrzeuge mit Haustieren beträgt 179 Euro.

Alle anderen Kosten hat der Mieter zu tragen. Dies sind insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten.

Sonderrabatte sind nicht kombinierbar.

6. Buchung und Zahlung

Mit dem Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars, mit Zustimmung zu den Allgemeinen Mietbedingungen kommt ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrages zustande.

Eine automatische Informations-Mail erhält der Mieter über den erfolgreichen Versand seiner Buchungsanfrage.

Sobald mosoby eine Buchungsbestätigung per Mail über das Buchungsportal von mosoby.de versendet, ist die Mietbuchung für mosoby verbindlich, das Mietfahrzeug ist somit fest gebucht.

Mosoby ist im Rahmen eigener Dispositionsfreiheit berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen.

Eine Anzahlung über 50 % des Gesamtpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung muss 30 Tage vor Reiseantritt eingegangen sein.

Bei einer kurzfristigen Buchung (weniger als 30 Tage) ist der Gesamtpreis sofort
fällig.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung darf mosoby die Buchung stornieren.

7. Stornierung

Bei Rücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn gilt folgendes:

  • Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenlos. Die geleistete Anzahlung wird erstattet. Erfolgte die Bezahlung mit einem Stornooder Geschenkgutschein, so erhält der Mieter einen Stornogutschein in Höhe des Gesamtmietpreises.
  • Bei Rücktritt zwischen 30 und 59 Tagen vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises erstattet. Die restlichen 50 % (bis 100%) bekommt der Mieter entweder als Stornogutschein, Umbuchung auf einen frei wählbaren Zeitraum oder als Umbuchung auf eine andere Fahrzeugkategorie. Führt die Umbuchung zu einem höheren Gesamtmietpreis als der ursprünglich vereinbarte, so hat der Mieter den Differenzbetrag zu zahlen. Ist der neue Gesamtpreis niedriger als der ursprüngliche, so erhält der Mieter einen Gutschein über den Differenzbetrag. Umbuchungen und Stornogutscheine sind drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
  • Bei Rücktritt zwischen 48 Stunden und 29 Tagen vor Mietbeginn werden 30%
    des Mietpreises erstattet. Die restlichen 70 % (bis 100%) bekommt der Mieter entweder als Stornogutschein, Umbuchung auf einen frei wählbaren Zeitraum oder als Umbuchung auf eine andere Fahrzeugkategorie.
    Führt die Umbuchung zu einem höheren Gesamtmietpreis als der ursprünglich vereinbarte, so hat der Mieter den Differenzbetrag zu zahlen. Ist der neue Gesamtpreis niedriger als der ursprüngliche, so erhält der Mieter einen Gutschein über den Differenzbetrag. Umbuchungen und Stornogutscheine sind drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
  • Bei Rücktritt zwischen 0 und 48 Stunden vor Mietbeginn ist der volle Gesamtmietpreis an mosoby zu zahlen. Aufgrund des Rücktritts besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung oder einen Stornogutschein.

Stornogutschein:

  • Ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig
  • Nach Stornierung einer Buchung, welche mit einem Stornogutschein bezahlt wurde: Stornogutschein, dass ausgestellt wird erhält Ablaufdatum des ursprünglichen Stornogutscheins.
  • Barauszahlung des Stornogutscheins nicht möglich
  • Weiterverkauf des Stornogutscheins nicht gestattet

Bereits gebuchtes Equipment kann bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert werden

8. Kaution/Fahrzeugübergabe

Bei Mietantritt muss eine Kaution in Höhe von 800 Euro bezahlt werden. Die Kaution dient als Sicherheit für die einwandfreie Rückgabe des Fahrzeugs.

Die Kaution wird auf dem Mietvertrag quittiert und ist spätestens bei Übergabe mit Kreditkarte zu bezahlen, oder bis 7 Tage vor Mietbeginn auf das folgende Konto zu überweisen:
mosoby GmbH
IBAN: DE 26 6025 0010 0015 1955 15
BIC: SOLADES1WBN
Verwendungszweck: Reservierungsnummer + Buchungszeitraum

Bei der Fahrzeugübergabe werden die bereits vorhandenen Beschädigungen am Mietfahrzeug schriftlich festgehalten und dem Mieter ein Zustandsbericht ausgehändigt. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietfahrzeugs wird die Kaution innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsende zurückgezahlt, sofern die Bezahlung der Kaution durch EC-Karte erfolgte. Eine Hinterlegung auf der Kreditkarte wird nach Ablauf von 30 Tagen automatisch freigegeben. Deshalb muss bei einer Mietzeit über 28 Tage die Kaution überwiesen werden.

Bei einem Unfall mit mehreren Parteien wird die Kaution inkl. fälligem Selbstbehalt des Mieters so lange von mosoby einbehalten bis die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

Mosoby ist berechtigt, entstandene Gebühren oder Kosten unmittelbar von der Kaution einzubehalten, oder bei späterer Kenntnis diese zu berechnen.

Einwendungen gegen diese Berechnung kann der Mieter innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Schreibens (E-Mail, Post) vorbringen. Nach dieser Frist werden dem Mieter die Kosten in Rechnung gestellt.

9. Mietzeitraum /Übergabe – Rückgabe / verspätete Rückgabe

Der Mietzeitraum ist ab Übernahme des Fahrzeugs bis zur endgültigen Rückgabe mit festgehaltener Uhrzeit.

Die Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietfahrzeugs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Wird die Mietzeit überzogen, werden je angefangener Stunde 50 Euro berechnet. Die Maximalgebühr je 24 Stunden beträgt 500 Euro.

Entsteht mosoby durch die verspätete Rückgabe des Mietfahrzeugs ein Schaden ( z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters, Organisationsaufwand usw.), so können Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend gemacht werden.

Wird die verspätete Rückgabe des Mietfahrzeugs nicht unverzüglich gemeldet, so ist mosoby berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.

Die Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt am Standort: Fabrikstr. 24, 73650 Winterbach.

Bei Rückgabe des Mietfahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, das Mietfahrzeug gemeinsam mit einem Vertreter von mosoby zu besichtigen. In einem Zustandsbericht werden neue Beschädigungen dokumentiert. Im Falle eines Schadens werden dem Mieter die Kosten innerhalb von 14 Tagen in Rechnung gestellt.

Sind bei der Besichtigung des Mietfahrzeugs verdeckte Schäden (z. B. aufgrund von Verunreinigungen oder ähnlichem) nicht erkennbar, so führt die unbeanstandete Rücknahme des Fahrzeugs nicht zu einer negativen Schuldanerkenntnis mosoby´s.

Das Mietfahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden. Ein teilweise gefüllter Tank wird durch einen Vertreter von mosoby aufgetankt. Die tatsächlichen Benzinkosten und eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 20 Euro darf direkt von der Kaution abgezogen werden.

Das Mietfahrzeug muss innen gefegt, gesaugt und gewischt an mosoby übergeben werden. Die professionelle Aufbereitung übernimmt mosoby, anderenfalls wird eine Sonderreinigungspauschale über 100 Euro von der Kaution abgezogen.

Starke Verunreinigungen auf den Polstern, Innenwänden und Innendecke werden mit einer Sonderreinigungspauschale von mind. 200 Euro von der Kaution abgezogen.

Auch die Kosten für starke Verunreinigungen im Außenbereich hat der Mieter zu tragen.

Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist als die Sonderreinigungspauschale.

Zusätzliche Gebühren oder Kosten (beispielsweise Sonderreinigungspauschalen gemäß der Preisliste für Reinigungsgebühren, die am vereinbarten Übergabestandort ausliegt) werden dem Mieter bei Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können.

10. Obhutspflicht

Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten.

Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen strikt untersagt. Wird das Rauchverbot im Mietfahrzeug missachtet, wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 500 Euro geltend gemacht. Dem Mieter wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Die Mitnahme von Haustieren ist nur in speziell dafür vorgesehenen Mietfahrzeugen gestattet.
Diese sind gegen Sondergebühr buchbar. Bei Zuwiderhandlung muss der Mieter sämtliche Reinigungskosten übernehmen, sowie einen Betrag in Höhe von 500 Euro zwecks Wertverlust des Mietfahrzeugs entrichten.

11. Reparatur und Wartung

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Übergabe befand.

Laufende Unterhaltskosten (z.B. Betriebsstoffe) trägt der Mieter.

Warnlampen im Fahrzeugdisplay sind zu beachten, und gemäß der Bedienungsanleitung Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere hat der Mieter die Pflicht, den Ölstand, Kühlwasserstand sowie den Reifendruck und die Reifenbeschaffenheit zu überprüfen. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen nur mit Einwilligung von mosoby in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt mosoby gegen Vorlage der entsprechenden Belege.

Der Mieter übernimmt einen vollen Adblue-Tank bei Reiseantritt. Der Mieter hat die Pflicht, bei einem Warnsignal den Adblue-Tank auf eigene Kosten aufzufüllen.

Kosten für Wartungsdienste und notwendige Verschleißreparaturen trägt mosoby.

12. Versicherung/Haftung des Mieters

Bei Unfällen, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Mietfahrzeugs (wie z. B. das Befahren unbefestigter Straßen) oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 8, 9 und 10 dieser AGB haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Mietfahrzeugs abzüglich Restwertes, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht zu vertreten. Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschlepp- und Bergungskosten sowie Sachverständigengebühren. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat.

Das Mietfahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Deckungssumme der Haftpflicht-Versicherung beträgt 100 Mio. Euro.

Der Vermieter ist bevollmächtigt, gegen den Mieter geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.

Werden gegen den Mieter Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht, ist der Mieter verpflichtet dies unverzüglich nach Erhebung des Anspruchs anzuzeigen. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen wird mosoby die Führung des Rechtsstreits überlassen. Der Vermieter ist berechtigt, im Namen des Mieters einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem durch den Mieter Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Ebenfalls gelten Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen nicht als Unfallschäden.

Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung (Wassertank oder
Dieselkraftstofftank), unsachgemäßen Gebrauch (wie z. B. das Befahren unbefestigter Straßen) oder durch das Ladegut entstanden sind.

Durch Bedienungsfehler verursachte Schäden an der Markise, im Innenraum des Mietfahrzeugs oder am Aufstelldach samt Dachzelt werden nicht von der Haftungsbefreiung erfasst.
Folgendes gilt zu beachten:

  • Die Markise darf niemals bei starkem Wind oder Regen ausgefahren werden und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage muss bei Zuwiderhandlung der Mieter tragen. Diese können den Kautionsbetrag übersteigen.
  • Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter in ganzer Höhe zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden am Mietfahrzeug und dem Zubehör. Gleiches gilt bei Falschbetankung des Dieselkraftstofftanks.

Der Mieter haftet voll- und unabhängig von seinem Verschulden – für die folgenden Schäden (die Haftung kann teilweise über Zusatzversicherungen begrenzt oder ausgeschlossen werden):

  • Reifenschäden: Entstehende Kosten für den Abschleppdienst, die Reifen selbst oder die Montage der Reifen müssen ebenfalls vom Mieter übernommen werden. Das Reserverad am Mietfahrzeug darf nicht selbst, sondern nur durch einen Abschlepp oder Pannendienst montiert werden.
  • Steinschläge in Scheiben: Steinschläge in Scheiben werden je nach Größe und Ort repariert oder getauscht.
  • Schäden im Innenraum des Fahrzeugs.
  • Weitere Schäden: Schäden, die durch das Befahren unbefestigter Straßen entstehen, einschließlich der daraus resultierenden Kosten wie etwa für Bergung, Abschleppung oder Reifenschäden. Eine Begrenzung dieser Schäden durch Zusatzversicherungen ist ausgeschlossen.

Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug, die bei der Benutzung von Fähren oder Autozügen entstanden sind. Sämtliche Kosten für Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstanden sind, sind durch den Mieter zu tragen. Der Mieter ist in der Pflicht, Fähr- und andere Transportschäden mosoby anzuzeigen.

Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt 1500 Euro pro Schaden. Fahrer unter 23 Jahren haben im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 2500 Euro. Der Mieter hat die Möglichkeit die Selbstbehaltsbeträge durch verschiedene Zusatzversicherungspakete zu reduzieren. Genaueres siehe Ziffer 14. Die Erstattung über die Zusatzversicherung erfolgt nach der Schadensregulierung mit mosoby.

Es ist zu beachten, dass die Kaution die Höhe des Anspruchs gegenüber dem Mieter nicht begrenzt. Der Schaden ist nur auf die Reparaturkosten und die Kosten für die Bearbeitung begrenzt. Bei zwei getrennten Schäden können sich die Kosten auf 2x 1500 Euro belaufen, bei 3 Schäden auf 3x 1500 Euro usw.

Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei der Nutzung des Mietfahrzeugs zu verbotenen Zwecken entstehen. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß Ziffer 12 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter.

Im Übrigen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Regelungen.

Mosoby beziffert und reguliert Schäden auf Grundlage von Kostenvoranschlägen einer deutschen Vertragswerkstatt oder durch eigenes Fachpersonal.

Für die Abwicklung eines im Mietzeitraum entstandenen Schadens jeglicher Art, der von mosoby bearbeitet werden muss, wird eine Bearbeitungsgebühr von 49 Euro erhoben.

Das vorzeitige Abstellen der Mietfahrzeuge am Standort oder in der Nähe des Standorts (egal ob öffentliches oder Privatgelände) erfolgt auf eigene Gefahr.
Mosoby übernimmt keine Haftung für Schäden, die bis zum offiziellen Mietende entstehen.
Bei Verlust des KFZ-Scheins stellt der Vermieter eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 200 Euro in Rechnung. Bei Verlust des Schlüssels stellt mosoby eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1.000 Euro in Rechnung.

13. Unfälle und Schäden

Im Falle einer Panne oder einer Fehlfunktion des Mietfahrzeugs (z. B. Motorlampe leuchtet, Reifenpfanne) ist der Kundenservice des Vermieters zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzuklären.

Bei jeglicher Beschädigung des Mietfahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, mosoby unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietfahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten.

Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen und Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter soll zu diesem Zweck, den bei den Fahrzeugpapieren im Handschuhfach befindlichen Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Dieser Vordruck kann auch jederzeit beim Vermieter telefonisch angefordert oder auf der Webseite des Vermieters abgerufen werden. Der Mieter hat den Vordruck elektronisch unverzüglich an info@mosoby.de zu schicken.

Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, behält sich mosoby die Berechnung einer Vertragsstrafe von 1500 € vor.

Nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter zusätzlich unverzüglich die Polizei vor Ort zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll für jegliche daraus erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile mosoby´s. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Außer dem genormten Europäischen Unfallbericht dürfen keine anderen Dokumente bezüglich des Unfalls unterschrieben werden.

Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist mosoby per Mail unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Mietfahrzeug, noch bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich abzustellen. Die Weiterfahrt, auch bis zur nächsten Werkstatt, ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens ein Folgeschaden auszuschließen ist.

Sollte der Mieter das Mietfahrzeug in eine Werkstatt bringen oder bringen lassen, so ist mosoby unverzüglich zu deren Geschäftszeiten und vor Erteilung des Reparaturauftrages über die Werkstatt, Dauer und Kosten der Reparatur zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten übernimmt mosoby nur, wenn die Reparatur vorher durch sie genehmigt wurde und nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Die genaue Kontaktadresse der Werkstatt ist mosoby unverzüglich mitzuteilen.

14. Sorglos-Pakete

Der Mieter hat die Möglichkeit durch die Buchung von Sorglos-Paketen seine Haftung gemäß Ziffer 12 zu reduzieren.

Basic-Sorglos-Paket: Dieses Paket ist automatisch bei jeder Reservierung enthalten. Dieses beinhaltet die nachfolgenden Elemente:

  • Ein Selbstbehalt von 1.500 €
  • Selbstbehalt für Jungfahrer bis 23 Jahre: 2500 €
  • Eine unbegrenzte Kilometeranzahl
  • Ein weiterer Fahrer ohne zusätzliche Kosten
  • Mobilitätsservice: Im Falle von Pannen sowohl im In- als auch im Ausland wird sich der Vermieter darum bemühen, entweder einen Ersatzwagen bereitzustellen oder Reparaturen so rasch wie möglich durchzuführen.
  • Pannenhilfe: Alle Leistungen müssen ausschließlich durch den Vermieter und nach dessen Ermessen veranlasst werden. Die Inanspruchnahme erfolgt durch Kontaktaufnahme mit dem Vermieter und/oder der Hotline der Mobilitätsgarantie.

Medium-Sorglos-Paket: Dieses Paket beinhaltet die Leistungen aus dem Basic-Sorglos-Paket und folgende zusätzliche Leistungen:

  • Der Selbstbehalt verringert sich auf 800 €
  • Selbstbehalt für Jungfahrer bis 23 Jahre: 1500 €
  • Ein dritter Fahrer ohne zusätzliche Kosten
  • Scheibenversicherung klein: Der Mieter haftet nicht für Glasschäden durch Steinschlag außerhalb des Sichtfelds mit Rissen bis maximal 2 cm.

Komplett-Sorglos-Paket: Dieses Paket beinhaltet neben den Leistungen aus dem Basic-Sorglos- und Medium-Sorglos Paket folgende zusätzliche Leistungen:

  • Der Selbstbehalt entfällt
  • Selbstbehalt für Jungfahrer bis 23 Jahre: 500 €
  • Scheibenversicherung groß: Der Mieter haftet nicht für Glasschäden durch Steinschlag
  • Reifenversicherung: Keine Mieter-Haftung für Reifenschäden

Innenraumversicherung: Keine Mieter-Haftung für Schäden im Innenraum (ausgenommen von der Innenraumversicherung sind vom Mieter verschuldete Schäden an Markise und/oder Aufstelldach samt Dachzelt gemäß Ziffer 12. Auch bei einer Reduktion der Haftung durch Buchung der Sorglos-Pakete gelten die allgemeinen Haftungsregeln nach Ziffer 12 für den Fall, dass der Mieter die Schäden zu vertreten hat. Insbesondere haftet der Mieter voll bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter.

15. Mautgebühren

Für alle anfallenden Maut- und oder Registrierungsgebühren hat der Mieter vor Ort, vorab per Überweisung oder per Kreditkarte aufzukommen. Der Mieter verpflichtet sich vor Einreise in das Urlaubsland über eventuelle Maut- und Umweltzonen zu informieren und gegebenenfalls vorab zu registrieren.

Bei Nichteinhaltung erhebt mosoby für jede Zahlungsaufforderung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19 Euro zusätzlich zu den Mautgebühren und etwaigen Strafgebühren.

16. Speicherung personenbezogener Daten u. a. in Navigations- und Mobiltelefonsystemen (GPS)

Mieten Sie ein Fahrzeug, ist mosoby verpflichtet, die personenbezogenen Daten von Ihnen und den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern zu erheben und zu verarbeiten.

Der Umfang der Datenverarbeitung ergibt sich ebenso wie die einschlägige Rechtsgrundlage und weitere Informationen nach Artikel 13 DSGVO aus der Datenschutzerklärung von mosoby. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.mosoby.de/datenschutz.

Sollten Sie Informations- und Kommunikationssysteme wie z.B. Navigationsgerät und Mobilfunksysteme nutzen werden ihre eingegebenen bzw. übertragenen Daten ggf. im Mietfahrzeug gespeichert. Sie sind als Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, vor Rückgabe des Mietfahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen, um damit alle gesammelten personenbezogenen Daten zu löschen. In der Bedienungsanleitung des Mietfahrzeugs finden Sie hierzu die Anleitung.

17. Gerichtsstand/anzuwendendes
Recht/Ordnungswidrigkeiten/Verjährung

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Waiblingen als Gerichtsstand vereinbart.

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Sämtliche Parkverstöße und Verkehrsdelikte bitten wir vor Ort zu regeln. Bei Ordnungswidrigkeitsverfahren die mosoby nachträglich bearbeiten muss, wird eine Bearbeitungsgebühr über 19,- € fällig.

Sofern ein Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadenersatzansprüche von mosoby gegen den Mieter erst fällig, wenn mosoby Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Mietfahrzeugs.